verfaßt von TeamStasiopfer, E-Mail: mail [at] stasiopfer.de, 03.11.2005, 10:12 Uhr
Aus aktuellem Anlass: folgende Personen sind für alle Interaktionen auf unserer website wegen verleumderischer Aktivitäten (für Begriffsstutzige: verleumderische Aktivitäten sind nicht mit Verleumdungen identisch - allerdings ist die Intention derartiger Querulanten vergleichbar: Rabulismus gepaart mit realitätsfremden Beleidigungen oder Schmähungen oder übler Nachrede: im Extremfall führt dies auch zu - nach dem Strafrecht - gerichtlich bewerteten Verleumdungen) unerwünscht und gesperrt:
Bodo Walther (Lobitzsch)* Alex Latotzky (Berlin, Kolrep)
Hugo Diederich (Berlin)
Gustav Rust (Berlin)
Heinz Kuttnik (Berlin)
Dr. Wolfgang Mayer (Erfurt)
Dr. Dr. Wolfgang Michael Hartmann (Heidelberg, Morrisville NC)
Rolf Becker (Vaterstetten)
Klaus Dietrich Kuhlmann, (Borkwalde)
* Für die Person Bodo Walther wird der Ausschluss von jeglicher Interaktion auf unseren Seiten konkretisiert: Bodo Walther sucht seit mehreren Jahren mit Beleidigungen und strafbarer Schmähkritik im Umfeld der Aufarbeitung der SED-Diktatur um Aufmerksamkeit oder Anerkennung. Er betreibt darüber hinaus KEINEFALLS verleumderische Aktivitäten, sondern vollendet den Straftatbestand der üblen Nachrede und verbreitet erweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Als geistiger Anstifter trägt er oftmals die Verantwortung für die Befütterung von Trollen und Rechtsextremisten (z.B. Gustav Rust) und dem Versuch der Irreführung von unkundigen Lesern (so in extremer Form auf Wikipedia). Darüber hinaus wirkt er wesentlich an der Rufschädigung des Dachverbands der politischen Häftlinge (der UOKG) mit.
Das Ausmaß der Straftaten des Bodo Walther ist der Grund zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schritte gegen seine Person und die mit ihm teilweise gemeinschaftlich handelnde (Alex Latotzky, Klaus Dietrich Kuhlmann, Hugo Diederich) Gruppierung.
Bodo Walther verleumderische Aktivitäten zu unterstellen wäre daher eine grobe Verharmlosung und war und ist nicht beabsichtigt.
Über den Ausgang der noch anhängigen Gerichtsverfahren gegen Bodo Walther verweisen wir an dieser Stelle. 1. Aktualisierung (20.12.2007): Gegen Herrn Bodo Walther wurde am 30.11.2007 vom OLG Leipzig höchstrichterlich ausgeurteilt: Herr Walther hat den Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
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