Spurensuche e.V.
 
Startmenu | Stasi | SED-Stasi | Stasiakten | Stasiopfer | Stasitäter | Interviews | Medien | Links | Links | Hilfen | Extras | Sitemap
Übersicht - Gästebuch - Diskussionsforum - Blog - Veranstaltungen
  04.11.2024
Informationen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur SUCHEN
Intro & Übersicht
Grußwort
Anliegen
FAQ
Alles auf einen Blick
Spurensuche e.V.
Impressum
Wichtig
Gästebuch
Diskussionsforum
Netiquette
Schreiben Sie...
Rubriken
Startseite
Stasi
SED-Stasi
Stasiakten
Stasiopfer
Stasitäter
Interviews
Filme & TV
Printmedien
Gedenkstätten
Opferverbände
Wissenschaft
Downloads
Extremismus
Nachrichten & Politik
Internationales
Veranstaltungskalender
Hilfen & Infos
für Betroffene
für Schulen/Unis
für Medien
Linkverzeichnis
FAQ
Akteneinsicht
Unsere Policy
Explizites
Übersicht
Volltextsuche
Sitemap
Archiv
Service & Kontakt
Wir über uns
Newsletter anmelden
Sie wollen sich engagieren?
Umfragen/Votings
Hilfe für Sie
Helfen Sie uns!
Disclaimer
Schönes & Nützliches
kostenlose Software
damit Sie sicher sind
Unterstützenswert
Klangvoll
Internetprofis
Lachen tut gut
Mitglieder-LOGIN
Benutzername

Passwort

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?
Straflager PDF  | Drucken |
Besonders in den frühen Jahren der DDR verstand sich die "Diktatur des Proletariats" auch als "erster antifaschistischer Staat auf deutschem Boden" und bezeichnete später das Mauerregime als "antifaschistischen Schutzwall".  Das Schicksal des Paul Merker zeigt die Abgründe der frühen ideologischen Haltung der Politiokraten der SED-Diktatur auch in antifaschistischen Dingen.

Der frühere preußische Landtagsabgeordnete und KPD-Funktionär Paul Merker setzte sich seit seiner Rückkehr 1947 aus dem Exil in Mexiko für eine umfassende Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus ein.  In dem von ihm 1948 vorgelegten Gesetzentwurf wurden als Verfolgte des Naziregimes Menschen angesehen, die politische Gegner des NS waren oder wegen ihrer religiösen Einstellung oder "auf Grund der nazistischen Rassegesetze" verfolgt worden waren. Im Gesetzentwurf beinhaltet waren auch Regelungen, die eine Zurückerstattung geraubten Eigentums ermöglichten. Waren die Opfer bereits tot, sollten nahe Verwandte die Wiedergutmachung erhalten. Die SED lehnte dieses Gesetz jedoch ab.

Noch im Jahr 1950 wurde Paul Merker aus dem Politbüro ausgeschlossen und im Dezember 1952 unter dem Vorwurf verhaftet, er habe die "Verschiebung deutschen Volksvermögens" an jüdische Kapitalisten geplant. Derart bezeichnete die SED-Führung  die Entschädigung jüdischer NS-Opfer. Merker wurde in einem Geheimprozess verurteilt, 1956 aber bereits wieder frei gelassen und bis zu seinem Tode im Jahr 1969 nicht rehabilitiert.


Das Sowjetische Speziallager Sachsenhausen Nr. 7/ Nr. 1 (1945-1950)

Das sowjetische Geheimdienst NKWD errichtete ab Mai 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zehn Speziallager, in denen deutsche Zivilisten gefangen gehalten wurden. Das Speziallager Nr. 7 befand sich zunächst in Weesow bei Werneuchen, zog jedoch im August 1945 auf das Gelände des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Sachsenhausen um. Im Sommer 1948 wurde es in "Speziallager Nr. 1" umbenannt. Bis zu seiner Auflösung im März 1950 wurden dort mehr als 60.000 Personen inhaftiert, mindestens 12.000 von Ihnen starben an den katastrophalen Haftbedingungen, an Krankheit, Hunger, psychischer und physischer Entkräftung.

Im Gegensatz zu den Internierungslagern der Westalliierten handelte es sich bei der Mehrzahl der in den Speziallagern Inhaftierten um kleinere und mittlere Funktionsträger der NSDAP. Eine Überprüfung individueller Schuld fand nicht statt. Ab 1948 dominierte die Gruppe der von Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) Verurteilten die Lagergesellschaft, denen vorwiegend Vergehen gegen das Besatzungsregime vorgeworfen wurden. Häufig erfolgten die Verhaftungen jedoch willkürlich oder aufgrund von Denunziationen. Geständnisse bei den Verhören erzwang der NKWD zumeist durch Folter. Im Speziallager Sachsenhausen befanden sich zudem zuvor aus alliierter Kriegsgefangenschaft entlassenen Wehrmachtsoffiziere sowie sowjetische Repatrianten und Angehörige der Roten Armee wegen begangener Dienstvergehen. Zum Lager gehörte ein "Spezialhospital", in dem geschlechtskranke Rotarmisten behandelt wurden.

Das Speziallager war von der Außenwelt fast völlig isoliert. Angehörige wurden nicht über den Verbleib und das Schicksal der Verhafteten informiert. Die Speziallager waren keine Arbeitslager und unterschieden sich damit von den sowjetischen GULAGs. Anders als bei den nationalsozialistischen Konzentrationslagern lässt sich eine Vernichtungsabsicht an den Häftlingen nicht belegen. Übergriffe vom Lagerpersonal kamen nur in Ausnahmefällen vor.
Bei der Auflösung des Speziallagers Anfang 1950 gelangte nur ein Teil der Inhaftierten in Freiheit. Die Mehrheit der SMT-Verurteilten wurden in Haftanstalten der DDR überstellt. Einen Teil der Internierten urteilte die DDR-Unrechtjustiz in den "Waldheimer Prozessen" ab. Die sowjetischen Staatsbürger wurden in Lager in der UdSSR deportiert.


Deutsche Nichtverurteilte (Speziallagerhäftlinge) nach den Akten des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (früher KGB)

Projektbeteiligte sind auf deutscher Seite die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und der Lehrstuhl für Neuere und Zeitgeschichte an der Universität Leipzig (Gemeinsame Projektleitung: Dr. Klaus-Dieter Müller, Prof. Dr. Günther Heydemann; Projektmitarbeiter: Bettina Westfeld, MA, Grit Gierth, MA, Dr. habil. Günter Fippel, Tassilo Grau, Ute Lange), auf russischer Seite die Archive mit einschlägigen Beständen. Das Vorhaben wird unterstützt u.a. vom Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes und vom Bundesarchiv.

Ziel des Vorhabens ist eine systematische Erhebung und Bearbeitung zur Zeit zugänglicher personenbezogener Unterlagen zu den nicht-verurteilten Speziallagerhäftlingen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Inhaftierung (Haftgründe) im Spannungsfeld von militärischen Sicherungsmaßnahmen, Ahndung von NS-Verbrechen und Flankierung der Sowjetisierung durch die Sowjetische Besatzungsmacht einerseits sowie der Aussagen durch die Betroffenen andererseits; auf der Grundlage eines ausgewählten Samples soll ein erster Vergleich dieser Quellen zu einer gesicherten Einschätzung ihres Quellenwertes und zu statistisch validen Ergebnissen über Speziallagerhaft und Häftlingspopulationen führen.

Die wichtigsten Quellengrundlagen bilden Datenbanken über ehemalige Speziallagerhäftlinge, Häftlingspersonalakten, Häftlingskarteikarten sowie Zeitzeugenmaterialien.
  • Datenbank Karteikarten des FSB über nicht-verurteilte Speziallagerhäftlinge: bisher etwa 140.000 Datensätze,
  • Datenbank Speziallagerhäftlinge auf der Grundlage der Listen der Lagerregistratur: etwa 220.000 Datensätze,
  • Datenbank Waldheim-Verurteilte (nach Auflösung der Speziallager) anhand der Häftlingskarteikarten ,
  • Datenbanken auf der Basis von Selbstauskünften politischer Häftlinge der Häftlingsverbände Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge/Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) und der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG),
  • Personalakten rehabilitierter bzw. deportierter Häftlinge (FSB-Archiv, RGVA), mit dem RGVA ist die gemeinsame Erschließung der Personalakten deportierter Nichtverurteilter angelaufen,
  • Zeitzeugenmaterial (Interviews, schriftliche biographische und autobiographische Berichte, biographische Literatur, Datenbank "Verfolgte des Stalinismus"). Hinzu kommen etwa 40 Regalmeter Personalunterlagen der VOS, zu deren Mitgliedern viele ehemaligen Speziallagerhäftlinge gehörten.

Bisherige Ergebnisse

Erste Analysen der Datenbanken - hier vor allem der Karteikarten des FSB auf der Grundlage von knapp 100.000 Datensätzen Nichtverurteilter - ergeben folgendes Bild als weitgehend gesicherte Erkenntnisse: 89% aller Verhafteten kamen 1945 in Haft, 9 % 1946, der Rest später. Jugendliche bis 18 Jahren bildeten 7,2 %, weibliche Häftlinge 14,4 % der Häftlingspopulation. 44,1 % der Häftlinge verstarben während der Haft. Zu einem Drittel etwa sind Berufsangaben vorhanden. Ungefähr 30 % dieser Gruppe (etwa 10.000) waren Arbeiter und Handwerker, ungefähr 30 % Angestellte, Beamte und Funktionäre. Die Haftgründe wurden in insgesamt 126 Gruppen eingeteilt.

Damit lassen sich bereits bestehende Forschungshypothesen empirisch untermauern:
  • Die Häftlingspopulation bildete nach einer sozialstatistischen Sichtung einen Querschnitt der deutschen Gesellschaft mit bestimmten erklärbaren Ausschlägen in bezug auf bestimmte Berufsgruppen.
  • In den Lagern sind nicht schwerpunktmäßig erwiesene, sondern eher vermutete Gegner der Sowjetunion oder der Besatzungsmacht festgehalten worden.
  • In den Speziallagern waren die Spitzen der NS-Gesellschaft nicht vertreten.
  • Hingegen bildeten Mitarbeiter von Gestapo, SD, Abwehr usw. eine durchaus signifikante Gruppe innerhalb der Lagerhäftlinge. Ihr Anteil nach Berufszugehörigkeit weicht aber stark von den entsprechenden Haftgründen ab (nur 3,4 % gehörten nach Berufszugehörigkeit in diese Gruppen, während die Lagerstatistik "Haftgründe" immerhin 13,7 % ausweist).
  • Es handelte sich bei der Lagerpopulation - soweit es um Nichtverurteilte geht - vornehmlich um ältere Männer, die in der einen oder anderen Weise mit dem NS-System verbunden waren, jedoch in ihrer großen Mehrheit weder führende noch mittlere Parteipositionen bekleidet hatten.
  • Damit ist belegt, dass nicht nur die sowjetische Lagerstatistik erhebliche Verzerrungen gegenüber den Karteikartenangaben aufweist, sondern auch die Haftgründe stark innerhalb der Karteikartenprovenienz abweichen (Berufsangabe - Haftgrund).
  • Die veröffentlichten Zeitzeugenberichte zeichnen ein Bild der Lagergesellschaft, das - verständlicherweise angesichts der Quelle - den Anteil der Jugendlichen zu stark betont.
  • In keinem Fall waren die Lager - in bezug auf Nichtverurteilte - Haftort für Kriegsverbrecher. Nur 1,7 % der Insassen hatten überhaupt die Beschuldigung "Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen" (wobei noch nichts über die tatsächliche Stichhaltigkeit der Beschuldigungen ausgesagt ist). Das Bild der Lager in der seinerzeitigen DDR-Öffentlichkeit ist damit nicht haltbar.
  • Ein Vergleich der Haftgründe - auf nichtrepräsentativer Grundlage - legt zudem nahe, den Zeitzeugenaussagen - soweit die Angaben durch Häftlingsverbände erfasst worden waren - einen viel höheren Glaubwürdigkeitsgrad beizumessen als die Geschichtswissenschaft bisher angenommen hat.


Publikationen aus dem Projektzusammenhang

Klaus-Dieter Müller, Nazis - Kriegsverbrecher - Spione - Diversanten? Annäherung an die sowjetische Haft- und Urteilspraxis in der SBZ und DDR mit Hilfe sowjetischer Archivalien, in: Deutschland Archiv 3/2000, S. 373-391.

Derselbe, Annäherungen an einen unbekannten Haftort. Der Münchner Platz als Haft- und Gerichtsort der sowjetischen Geheimpolizei 1945-1950, in: Norbert Haase/ Birgit Sack (Hgg.), Münchner Platz, Dresden. Die Strafjustiz der Diktaturen und der historische Ort, Leipzig 2001, S. 172-198.

Derselbe, Verurteilte in der Haftanstalt Waldheim 1950-1955, in: Norbert Haase (Hg.), Die Waldheimer "Prozesse" - fünfzig Jahre danach. Dokumentation der Tagung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten am 28. und 29. September in Waldheim (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 2: Forum Juristische Zeitgeschichte 12), Baden-Baden 2001, S. 74-99.

Achim Kilian, Mühlberg 1939-1948. Ein Gefangenenlager mitten in Deutschland (Geschichte und Politik in Sachsen, Bd. 17, hrsg. von Ulrich von Hehl, Wieland Held, Günther Heydemann und Hartmut Zwahr), Köln/ Weimar 2001.

Gisela Gneist/Günther Heydemann (Hgg.), "Allenfalls kommt man für ein halbes Jahr in ein Umschulungslager...". Nachkriegsunrecht an Wittenberger Jugendlichen, erweiterte und überarbeitete Neuauflage (erscheint 2002).

 

Klaus-Dieter Müller
 
(Das Projekt lief von September 2000 bis Ende 2003.)
 
Startseite arrow Gedenkstätten arrow Straflager
Diese Website wird beständig erweitert. Kritik, Anregungen und Mitarbeit ist erwünscht.
Disclaimer Copyright © 2004-2005