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  21.03.2023
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Koalition beschliesst Opferpension und Nachteilsausgleich für Geschädigte der SED-Diktatur PDF  | Drucken |
Bundesregierung legt im Koalitionsvertrag Hilfen für Opfer der SED-Diktatur fest 

Die neue Bundesregierung will sich verstärkt für die Opfer der SED-Diktatur einsetzen. Eine Opferpension und die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sollen zukünftig für mehr Nachteilsausgleich sorgen.
Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD scheint die Benachteiligungen der Betroffenen und Opfer der SBZ und SED-Diktatur nachhaltig verbessern zu wollen. Die bisherige soziale und finanzielle Schlechterstellung soll aufgehoben werden.

Wörtlich heisst es im Koalitionsvertrag:

Wir wollen die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen verbessern. In Frage kommen hierfür u. a. die Aufstockung der Mittel für die Häftlingshilfestiftung, die Einführung einer Opferpension oder die Einrichtung eines effektiven Verfahrens zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden. Die Stiftung „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ und der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des ehemaligen MfS der DDR werden durch die Schaffung eines Gesamtkonzeptes unterstützt.

Ebenso will die Koalition die enormen finanziellen Belastungen für die Renten für Systemnahe, Nomenklaturkader und Angehörige bewaffneter Organe der SED-Diktatur begrenzen.

Wörtlich heisst es im Koalitionsvertrag:

Die Bundesregierung wird Möglichkeiten suchen, die Belastungen der neuen Länder
aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (AAÜG) zu begrenzen. 
 
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