Zur Informationsverdichtung gab auch die Untersuchungsabteilung des MfS Aufträge an die dezentralen Dienststellen. Hierzu gehörten Abfragen und Aufklärungen zu Personen, die dem Beschuldigten zugeordnet wurden. Vielfach geschah dies auch, um "Schwachstellen" im Umgangskreis der bearbeiteten Person zu suchen und derartig gewonnene Informationen als Zeugenbeweis "heranzuziehen".
Beispiel Rundschreiben  |