Gericht: Keine Aufhebung der Ehe wegen angeblicher Stasi-Tätigkeit
verfaßt von Rico, E-Mail: eastclintwood [at] gmx.de, 20.12.2007, 19:33 Uhr
Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Eine angebliche Stasi-Tätigkeit des Partners reicht nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht für die Annullierung einer Ehe aus. Im konkreten Fall lehnte der Senat die von einem Mann geforderte Aufhebung seiner Ehe ab, weil dieser eine Stasi-Tätigkeit seiner Ehefrau nicht beweisen konnte, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Brandenburg/Havel mit. Auch habe der Mann nicht belegen können, dass er seine Frau vor der Hochzeit explizit nach einer derartigen Informantentätigkeit gefragt habe. Nach Überzeugung des Mannes hatte die Frau ihn bei der Stasi denunziert.
Quelle: welt.de
Rico
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