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harryweiss hat geschrieben am Do 04 Okt 2007 18:37:13 CEST
Hallo, weiß jemand ob die sed-opfer-rente auf alg2 angerechnet werden darf. Mit freundlichen Grüßen harry weiss
Admin Kommentar: ALG II wird nicht angerechnet. Die Opferpension wird grundsätzlich nicht als Einkommen gegenüber Sozialleistungen oder Transferleistungen in Anrechnung gebracht.
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Klaus-Peter Hoerig hat geschrieben am Do 04 Okt 2007 18:30:24 CEST
Hallo Allerseits,ich war ca.2Jahre in Österreich Schweiz un FL beruflich! Mit entsetzten habe ich feststellen müssen wie viele SED-Leute dort reichlich Euros verdienen und zugleich Ihre Lügen verbreiten,w.z.B. es habe nie einen Schiessbefehl oder jemals die Todesstrafe in der ehemaligen DDR gegeben. Wenn Leute ähnliches über die NS Greul verbreiten !! Würde man diese Verurteilen! Die SED-Stasi hat sich doch gefreut das das Volk die Mauer eingerissen hat, nun können Sie Ihr Unwesen frei betreiben, ganz nach der SED Kampfparole: Den Klassenfeind von innen her zu zertören!!!"Sonnenallee" DVD Film mal anschaun. ist zwar auch noch vieles Verherrlicht und weggelassen ! MFG Ein Zeitzeuge und Opfer
Admin Kommentar: Mitverantwortliche oder Täter der SED-Diktatur dürfen in unserer Demokratie nicht mehr die Möglichkeit erhalten Macht auszuüben oder hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Die Verharmlosung der DDR-Diktatur oder eigener Verantwortung gehört zum moralisch suspekten Selbstverständnis belasteter Menschen,
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Kala hat geschrieben am Do 04 Okt 2007 18:28:52 CEST
Liebe Leser, hier eine kurze Info zur Beantragung der Opferrente: Das Landgericht In Potsdam teilte mir soeben mit, daß die Anträge dort gestellt werden müssen, wo man rehabilitiert bzw. entschädigt worden ist und nicht dort wo sich der Hauptwohnsitz befindet.
Admin Kommentar: Das ist falsch. Opferpension ist am Hauptwohnsitz zu beantragen. Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unsere Rubrik "Downloads" aufgelistet.
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Berthold Noeske hat geschrieben am Do 04 Okt 2007 18:21:07 CEST
In Zechin - Märkisch Oderland - wurde jüngst die Hauptstraße in Wilhelm-Pieck-Str. umbenannt. Ich habe dem Bürgermeister am 29.8.07 geschrieben: Herrn Bürgermeister Roberto Thiele, Meisterstraße 27 - 15328 Zechin Betr. Wilhelm-Pieck-Straße als gebürtiger Eberswalder beziehe ich die MOZ seit einiger Zeit, um die Entwicklung meiner Heimatregion zu verfolgen. Meine Eltern mussten aus politischen Gründen 1955 mit ihren vier Kindern Eberswalde und die DDR verlassen. Mein Vater wollte nicht in die Folteranstalten des MfS geraten – näheres über das Schicksal unserer Familie können Sie in meiner Homepage unter www.eksoen.de/eberswalde.html nachlesen. Mit Entsetzen habe ich in den letzten MOZ-Ausgaben von Ihrer jüngsten höchst unsensiblen Straßenumbenennung erfahren. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der neue Straßennahme belassen wird, wenn dem Straßenschild ein Bezugszusatz hinzugefügt wird, wie beispielsweise: Repräsentant der 2. Diktatur Deutschlands – Präsident der DDR 1949 –60 In der Hoffnung, auf eine gute Lösung, die auch den Opfern der DDR-Diktatur gerecht wird, verbleibe ich mit freundlichem Gruß gez. BN
Admin Kommentar: Die Biografie Wilhelm Picks zeigt die Entwicklung eines Menschen zum Dogmatiker kommunistischer Ideologie. Seine Ehrung 17 Jahre nach der friedlichen Revolution ist ein Affront gegen unsere Demokratie und ein zeichen dafür, dass die Aufarbeitung der SBZ/ SED-Diktatur bitter notwendig ist.
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emily hat geschrieben am Do 04 Okt 2007 18:18:05 CEST
Hallo ! ich wollte mich generell mal erkundigen wo und wie man die akten anfordert ob auch angehörige von opfern berechtigt sind diese anzuforder?! Mein Opa wurde nach dem er einen ausreise antrag stellte eines tages von der arbeit abgeholt und war dann für lange zeit verschwunden ohne das seine familie wusste wo er war bis sie dann herausfanden das er in ein zuchthaus nahe berlin? gebracht wurde wo er zwei jahre eingesperrt wurde. Nun würde ich gern mehr darüber in erfahrung bringen ...ich danke für helfende antworten im vorraus
Admin Kommentar: Für die Akteneinsicht in die Stasiunterlagen ist die BSTU zuständig. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt die Möglichkeiten der Einsichtnahme. Die BSTU unterhält ein Bürgertelefon und gibt Ihnen bei Bedarf individuelle Auskunft.
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fischer280 hat geschrieben am Di 28 Aug 2007 14:34:56 CEST
Meine Frage:wie lange hat man noch die Möglichkeit einen Antrag auf Rehabilitierung zu stellen,Republikflucht 1974.haft 24 monate
Admin Kommentar: Anträge können, nach derzeitigem Stand, bis 2011 gestellt werden. Fragen können auch an den Landesbeauftragten für Stasiunterlagen gestellt werden.
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Klaus W. Knabenschuh hat geschrieben am Di 28 Aug 2007 14:33:22 CEST
Spiegel 15.08.07: MIELKES SCHWERES ERBE Wie die Aufarbeitung der Stasi-Akten neu organisiert werden könnte Von Hubertus Knabe Vorschlag und Ergänzung Vorwort: Wenn das nicht geschehen sollte, dann besteht bei der nächsten Wahl die Gefahr, daß die Rattenfänger Lafontaine und Gysi sehr große Teile der Bevölkerung die Benachteiligten die neuen alten Roten die rot lackierten Braunen die alten neuen Braunen an sich binden. Die deutschen Medien - vor allem die ö.r. TV-Sender (denen ihre Brötchen zwangsweise verdient werden und ohnehin den Auftrag dazu haben) - müssten Aufarbeitungsvorreiter für eine umfassende Aufklärung/Information aller Bürger sein und sollten sich endlich dazu - in einer konzertierten Aktion - entschließen. Dazu gehört zwingend die Aufarbeitung des Beginns dieser Ungeheuerlichkeit, die mit dem Namen Kohl (und Schäuble??) untrennbar verbunden ist. ER hat eine kriminelle Organisation - ohne Not ?????(STASI/SED-PDS) - in unsere Demokratie übernommen, ER hat sie ihr beiseite geschafftes Geld behalten lassen ER hat sie unsere Milliarden (nicht vorhandene) unkontrolliert ausgeben lassen ER hat sie den ö. Dienst unkontrolliert übernehmen lassen und zum Dank fürstlich verrentet, dank der Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts, das diesen Verbrechern den "Schutz ihrer persönlichen Lebensleistung" bestätigte. Alle die unter diesen Verbrechern gelitten haben, gingen - bis jetzt - leer aus. (Anmerkung: Wenn das nicht einen Friedens-Nobel-Preis wert ist !???????) Originaltext Auszugsweise übernommen aus www.stasiopfer.de ....Die CDU geführte Bundesregierung hat bis 1998 dem nicht ausreichend Rechnung getragen. Im Gegenteil - es wurde ein "Waffenstillstand" zwischen dem MFS und den Sicherheitsbehörde der BRD abgesprochen: Straffreiheit für Mitarbeit: Verzicht auf Sabotage gegen sichere Position......
Admin Kommentar: Vielen Dank für Ihren Beitrag.
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kitty hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:17:50 CEST
Der C-Ausweis bescheinigte die Flüchtlingseigenschaft als Sowjetzonenflüchtling nach § 3 BVFG und man bekam dadurch einige zeitliche Hilfestellungen wie z.B.ein zinsbegünstiges Darlehen,Steuererlass bei Selbstständigkeit der ersten 3 Jahre,Freikarten für Bahn,Bus und Kino.Die HHG Bescheinigung ist quasi eine Rehabilitierungsbescheinigung für die erlittenen Haftjahre oder für ähnliche Zwangseinweisungen in der DDR.Durch die HHG-Bescheinigung bekam man die erste sogen.Kapitalentschädigung. Das StrRehaG löste die HHG Bescheinigung ab,sie war vor der Wende maßgebend.
Admin Kommentar: Ihre Auskunft ist korrekt - vielen Dank!
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Wolfgang hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:18:48 CEST
Ich will mich der Aufarbeitung widmen und mich den Personen anschließen,die sich mit der Aufarbeitung in eigener Sache befassen.
Admin Kommentar: Sie können sich als Zeitzeuge an eine der Untersuchungshaftanstalten des MfS wenden, in denen heute Gedenkstätten an das Leid erinnern. Ebenso sind Schulen in Ihrer Region ofmals an Zeitzeugen interessiert. Wo leben Sie und wann und weswegen waren Sie verfolgt? Sie können uns mailen - wir nennen Ihnen gerne seriöse Kontakte.
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Flamingo hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:24:22 CEST
Ich habe eine Frage zu dem C-Ausweis. Beinhaltet der C-Ausweis das HHG 10 oder gibt es dafür noch eine andere Bescheinigung? Ich bedanke mich für eine Antwort. Ich grüße alle.
Admin Kommentar: Nein, die sogenannte §10;4 Bescheinigung und der C-Ausweis sind nicht identisch. Siehe der folgende Leserbeitrag dazu.
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rolf hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:15:28 CEST
ich habe 1975-77 zweieinhalb jahre in rummelsburg eingesessen wg.§105 und 213. ich bin "wessi". es war eine harte zeit voller demütigungen und rechtlosigkeit. aber irgendwie kam mir alles bekannt vor,ich habe ähnliches in sogar schlimmerer form im "goldenen westen" von 1964-66 erlebt.ohne jemals kriminell gewesen zu sein. ich stelle mal einen link zu einem leidensgenossen ein zu dem ich kontakt aufgenommen habe. http://www.kn-online.de/artikel/2172691
Admin Kommentar: Danke für den interessanten Hinweis.
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R.Buchwald hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:12:06 CEST
Jeder sollte seine Antrag formlos da stellen wo er rehabilitiert wurde, aber die den C- Ausweis haben schreiben ihre Anträge dahin wo sie den C-Ausweis bekommen haben , damit verlieren sie keine Zeit und ein Antrag liegt erst einmal vor. Das aber nur damit nachher nicht gesagt werden kann, sie haben den Antrag ein Monat zu sät eingereicht. Na wir kennen ja unsre Pappenheimer, oder nicht.
Admin Kommentar: Die vorbehaltlich gültige Liste aller zuständigen Landesbehörden finden unsere Leser unter der Rubrik "Downloads". Die Opferpension sollte bevorzugt bei den zuständigen Landesbehörden beantragt werden.
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kitty hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:08:46 CEST
Hallo Hr.Buchwald Ihr Beitrag ist sehr wichtig und ich bezeichne die hier angegebenen Daten als sogen.Fundgrube,weil dieser Beitrag beweisend dafür steht,dass gerade in 60iger Jahren,vor allem nach dem Mauerbau 61 die Jugend im Visier der Stasi war.Erziehungsmethoden im Sinne von ausgeführter Arbeitserziehung bzw. Reglementierungen der Stasi gegenüber der Jugend ist ein heuter anerkannter politischer Akt,der auch im Einzelfall rehabilitiert wird,weil sie den rechtstaatlichen Grundsätzen der Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit von Strafbeständen widersprechen,so ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof vom 02.11.2000 Akt.Z.4StR461/99 indem grundsätzlich die Rehabilitierung davon ausgeht,ob die Entscheidungen zur Ahndung als kriminell angesehenden Unrechts ergangen ist oder ob die Disziplinierung aus politischen und gesellschaftlichen Gründen im Vordergrund stand.Deshalb ist es im Einzelfall wichtig eine Prüfung der Umstände von Arbeitserziehungsurteilen vorzunehmen.In den meisten Urteilen stehen dann Sätze,wie z.B...durch häufige Arbeitsstellenwechsel stellt er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar,deshalb müssen harte Maßnahmen zu seiner Erziehung angewendet werden.....Zitat Das sind politische Motive und heute unvereinbar mit den Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung. Hier verweise ich auch auf eine Geschichte/Buch von der Autorin Gabriele Schnell hin,mit dem Titel "Jugend im Visier der Stasi"ISBN 3-932502-31-0 Herausgeber:alle Landeszentralen der Länder für politische Bildung. Dementsprechende Begründungen zur mangelnden Arbeitseinstellungen auch Zusammenrottungen u.a.wurden häufig mit Arbeitserziehungshaft bestraft und jeder DDR Bürger wußte davon. Ihr Beitrag Hr.Buchwald könnte man den Bearbeiterinnen der beruflichen Rehabilitierungsbehörden zum lesen geben,damit sie mal den Unterschied erkennen,ob jemand seine Arbeit wechselte oder verließ aus politischen oder sonstigen Gründen.Genau an dieser Stelle müssten diese Informationen Früchte tragen,um Differenzierungen zu in dem Sinne zu erkennen. Es ist ein unendliches facettenreiches Thema,dass man hier garnicht so darstellen kann aber wichtig genug ist,um es im Blickfeld der Öffentlichkeit mal wieder zu bringen. Mit freundlichen Gruß Kitty
Admin Kommentar: Wir können Ihrem Beitrag nur zustimmen.
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R.Buchwald hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 23:08:20 CEST
Auf diesen Wege suche ich alle die 1967 im Arbeitslager für Jugendliche Rüdersdorf waren. Hierbei geht es um die Richtigstellung und Rehabilitierung.
Admin Kommentar: Viel Glück!
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R.Buchwald hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 22:49:03 CEST
Jugend im Blickfeld der Stasi Seit ihrer Gründung 1950 setzte sich die Stasi mit unangepassten Jugendlichen auseinander. Hierbei ging es sowohl um die Absicherung von Großveranstaltungen der Staatsjugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ) als auch um die Bekämpfung jugendlicher Widerstandsgruppen. Ausweislich der bisher aufgefundenen Unterlagen hat die Stasi das nonkonforme Auftreten von größeren Gruppen unter den DDR-Jugendlichen erst ab Mitte der fünfziger Jahre als ein politisches und soziales Problem wahrgenommen. Auf einer Kollegiumssitzung der Leitung der Stasi am 1. Februar 1956 registrierten die Teilnehmer im Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) pazifistische Tendenzen unter den Jugendlichen der DDR. Der damalige stellvertretende Minister, Bruno Beater, beklagte die mangelhafte Propagandaarbeit der FDJ und der Pionierorganisation (Kinderorganisation der DDR) bei der Wehrerziehung. Beater verlangte auf der besagten Kollegiumssitzung eine nicht näher definierte sofortige Entscheidung, wie man der Probleme unter den Jugendlichen Herr werden könne. „Meuten, Rowdygruppen, Klubs und Banden“ Erst am 19. Oktober 1961 griff der Stasi-Minister Erich Mielke das Thema in einem Schreiben an die Leiter der Hauptabteilungen (HA) und Bezirksverwaltungen (BV) erneut auf. Zum Zweck der Erarbeitung einer Analyse über die Lage unter der Jugend forderte er nach einem vorgegebenen Fragenkatalog detaillierte Informationen aus den Verantwortungsbereichen der jeweiligen Diensteinheiten ab. Kurz nach dem Mauerbau interessierte Mielke besonders die Haltung der Jugend zur Verteidigungsbereitschaft, zur FDJ-Aktion „Blitz kontra NATO-Sender“ (Kampagne gegen den Empfang von Westsendern) und zur sogenannten „Störfreimachung“ (von Lieferungen aus dem Westen). Offensichtlich gestützt auf die daraufhin erfolgte Zuarbeit der nachgeordneten Diensteinheiten, erließ Mielke am 4. Juli 1963 erstmals für die gesamte Stasi verbindliche „Arbeitshinweise für die politisch-operative Bekämpfung der politischideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR“. Damit reagierte die Stasi auf das Jugendkommuniqué des Politbüros der SED, das am 21. März 1963 unter dem Titel „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ veröffentlicht worden war. Mielke unterstellte in den Arbeitshinweisen eine vom Westen betriebene Feindtätigkeit unter den DDR-Jugendlichen und legte als Hauptaufgabe fest, „der ganzen Jugend die Perspektive des Sozialismus zu erklären“. Unter dem Deckmantel der Objektivität verbreite der Gegner den Antikommunismus unter der Jugend. 58 % aller im Zeitraum Januar bis April 1963 bekannt gewordenen Feindhandlungen seien von Jugendlichen unter 25 Jahren begangen worden. Die beispielhafte Schilderung feindlicher Handlungen von „Meuten, Rowdygruppen, Klubs, Banden“ und sonstigen „negativen Gruppierungen und Konzentrationen“ nahmen in den Arbeitshinweisen einen breiten Raum ein. Mielke legte u.a. fest, dass die inoffizielle Tätigkeit der Stasi stärker auf die Arbeit unter Jugendlichen bis 25 Jahre zu konzentrieren sei. Am 11. Oktober 1965 fasste das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED einen Entschluss zu Fragen der Jugendarbeit und dem Auftreten von sogenannten „Rowdygruppen unter der Jugend“. Darin wurden die Freie Deutsche Jugend und die Medien angewiesen, dem Eindringen westlicher Dekadenz keinen Vorschub zu leisten und ihm in überzeugender Weise entschieden entgegenzuwirken. Offensichtlich unter dem Eindruck von Auftritten einiger Beatbands zum Tag der Republik am 7. Oktober 1965 wurde der Minister für Kultur beauftragt, solchen „Laienmusikgruppen“, deren Darbietungen „aus dekadenter westlicher Musik bestehen“, sofort die Lizenz zu entziehen. „Gammler“, welche die öffentliche Ordnung gefährdeten oder keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Dieser Entschluss war für die Stasi Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. Die für die „Bearbeitung“ der Jugend zuständige HA XX/2 registrierte akribisch sämtliche Vorkommnisse bei der nun einsetzenden Disziplinierungskampagne. So genügte beispielsweise lediglich das „Herumstehen“ von 20 Jugendlichen im U-Bahnhof Berlin-Lichtenberg, dass diese vorübergehend verhaftet wurden. Befehl Nr. 11/66 Die wichtigste Reaktion der Stasi auf den Entschluss des ZK-Sekretariats jedoch war der Stasi-Befehl Nr. 11/66. Diesen Befehl ergänzte die Dienstanweisung Nr. 4/66 und führte ihn genauer aus. Beide Dokumente behielten bis 1989 ihre Gültigkeit. Die Dienstanweisung 4/66 regelte grundsätzlich die Vorgehensweise, Mittel und Methoden, Zuständigkeiten und Zielrichtung der Stasi bei der „Bearbeitung“ Jugendlicher. Sowohl der Befehl als auch die Dienstanweisung wurden bereits Ende der sechziger Jahre in Bezug auf aktuelle Ereignisse wie den Prager Frühling und den 20. Jahrestag der DDR durch Durchführungsbestimmungen ergänzt und verschärft. Nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei im August 1968 ordnete Mielke an, dass den Reaktionen Jugendlicher auf diese Geschehnisse vor allem an Hoch- und Fachschulen besondere Wachsamkeit zu schenken sei. Dazu stellte die HA XX in ihrer Jahresanalyse fest, dass es hauptsächlich jugendliche Täter waren, die im Zusammenhang mit den „Sicherungsmaßnahmen vom 21. August 1968“ straffällig wurden. Auch der Befehl 11/66 wurde am 8. August 1969 durch eine 1. Durchführungsbestimmung ergänzt. Dort verwies Mielke erneut auf das gehäufte Auftreten junger Menschen, „die durch ausgesprochen dekadentes Verhalten und Aussehen (ungepflegtes Äußeres, überlanges Haar, anstößige Kleidung, Veranstalten anstößiger Partys) gekennzeichnet sind“.
Admin Kommentar: Es ist der jungen Generation vorbehalten, das Wertegefüge der Gesellschaft zu hinterfragen oder zu verändern. Dazu gehört ebenso das Recht der Selbstverwirklichung, der Abgrenzung oder Rebellion. Die DDR versuchte die heranwachsende Generation über Kinder und Jugendorganisationen ideologisch zu reglementieren, notfalls durch haftähnliche sogenannte Jugendwerkhöfe zu disziplinieren oder bei Unangepasstheit vom weiteren Bildungsweg auszuschliessen. Das MfS verstärkte bis in die 89-iger Jahre seine Massnahmen gegen oppositionell eingestellte Jugendliche oder potentiell den Sozialismus kritisierende Jugendliche. Eine Reihe von Diplomarbeiten des MfS versucht methodisch den geheimdienstlichen Druck zu perfektionieren.
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michael herzmann hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 22:42:28 CEST
hallo an alle,vielen dank für die antworten auf meine frage wegen der opferrente. gestern war in der sächsischen zeitung ein artikel der wieder mal vieles sagt.sachsen als ²vorreiter" in sachen opferrente hat es bisher nicht geschafft eine verantwortliche stelle zu benennen, in der zukünftig anträge bearbeitet werden.es streiten sich wohl 3 ministerien um zuständigkeiten und geld. Ohne Kommentar :-) in dem artikel wurde auch eine sprecher des bundesjustizministeriums zitiert, dass die ausfertigung und das inkrafttreten des gestezes noch so ungefähr 6 wochen dauert. wie hieß es doch so schön in der schlussbetrachtung des artikels: "...jeder monat spart ca.8 millionen euro. viele grüße aus dd michael herzmann
Admin Kommentar: Im Bundesland Sachsen wurden die möglichen Behörden vom Justizministerium zuvor um Stellungnahme gebeten und man verständigte sich auf das: Regierungspräsidium Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz
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Anne S. hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 22:34:42 CEST
Hallo an alle, kann mit bitte jedmand einen Tipp geben, wie ich meinen Account wieder löschen kann? Leider finde ich auf der HP keinen Hinweis. Die Löschung ist aus persönlichen Gründen dringend nötig. Herzlichen Dank Anne
Admin Kommentar: Ihr Account wurde wunschgemäss gelöscht. Jeder angemeldete Nutzer kann dies auch in seinem Benutzerbereich durchführen oder per Mail mitteilen.
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m.herzmann hat geschrieben am Mo 13 Aug 2007 22:30:12 CEST
Hallo, ich habe aufmerksam die Einträge verfolgt und weiß auch das es noch ein bisschen dauert bis die opferpension in kraft tritt.vielleicht kann mir aber doch jemand mit einer adresse in dresden helfen wo diese dann beantragt werden kann! ansonsten kann ich nur sagen klasse seite, sehr informativ und inhaltsreich. grüße m.
Admin Kommentar: Seit zwei Wochen steht die bearbeitende Behörde für den gesamten Freistaat Sachsen fest. Die zentrale Antragsstelle lautet: Regierungspräsidium Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09120 Chemnitz
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Helmuth Krüger hat geschrieben am Mi 25 Jul 2007 00:44:41 CEST
Hallo! Die Opferpension "ersetzt" meines Wissens die Unterstützungszahlungen der Stiftung in Bonn. Wird die Bonner Stiftung nun überflüssig? Was wird aus jenen, welche, auch durch die Zahlung der Opferpension, noch immer unter dem Existenzminimum leben müssen? Viele können, auch wenn sie wollen, keinen normalen Beruf mehr ausüben, sich nichts dazuverdienen. Das eine wird durch das andere ersetzt, die wirklich Bedürftigen haben, wie immer, wiede einmal nichts davon! Herzliche Grüße Hebalo10
Admin Kommentar: Wenn Sie das 3.SED-Unrechtsbereinigungsgesetz lesen, die Bundestagsdebatten und Pressemeldungen hierzu studieren, dann erfahren Sie, dass die Stiftung HHG in Bonn zusätzlich 3 Millionen Euro für Unterstützungen bedürftiger ehemaliger politischer Häftlinge erhält. Zukünftige Bezieher der Opferpension haben weiterhin die Möglichkeit auf Unterstützung, sofern sie bedürftig sind. Es gelten die diesbezüglichen Einkommensrichtlinien der Stiftung HHG.
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Sterntaler hat geschrieben am Mi 25 Jul 2007 00:49:29 CEST
Liebe Gästebuchleser, ich suche dringend im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens Hinweise auf einen GM alias Alfons Ditrich. Meine Fragen hierzu sind: Wer hat in seiner Akte eventuell Hinweise auf diesen Namen gefunden und kann den Klarnamen zuordnen? Wer kann sagen, wo dieser Mensch überall gearbeitet hat? War es wirklich eine Agentur oder war dies nur die Bezeichnung innerhalb des MfS? Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann um die Lücken in den unvollständigen Akten zu schließen. Mit freundlichen Grüßen Sterntaler
Admin Kommentar: Auskunft über ehemalige inoffizielle Mitarbeiter des MfS erteilt ausschliesslich die BSTU. Decknamen von "IM" waren überwiegend von den Stasispitzeln selbst gewählt und keinesfalls einmalig. Entweder in Ihrem persönlichen Umfeld taucht der Name des Stasispitzels ebenso auf und erschliesst sich durch den Kontext, oder die BSTU findet den rechtsverbindlichen Nachweis hierfür. Eine private Auskunft kann Ihnen keine rechtssichere Gewissheit verschaffen.
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